Was ist erlaubt im Ausland?

Darf ich mit dem B196 im Ausland fahren?

Pascal Fuchs

Zuletzt atkualisiert am 29.08.2025

Ganz klar: Nein!

Es gitb den Mythos, dass man in einigen Ländern mit dem B-Führerschein 125ccm Maschienen fahren darf, aber das ist nicht richtig!

Gesetztlich läuft es also folgendermaßen ab:

  • Art. 2 Richtlinie 2006/126/EG: gegenseitige Anerkennung der Führerscheine.
  • Art. 4–7 derselben Richtlinie: definieren die europaweit gültigen Kategorien.
    → z. B. Klasse B: bis 3,5 t, max. 8 Sitzplätze.

Alles, was darüber hinausgeht (= nationale Erweiterungen), ist nicht automatisch EU-weit anerkannt.

EU legt die Grund-Kategorien fest

In der Richtlinie 2006/126/EG sind die Führerscheinklassen einheitlich definiert:

  • A1, A2, A → Motorräder mit klaren Hubraum-/Leistungsgrenzen
  • B → Pkw bis 3,5 t + max. 8 Sitzplätze
  • C → Lkw, usw.

Diese Definitionen sind verbindlich für alle Mitgliedstaaten.


Nationale Extras sind erlaubt

Ein Mitgliedstaat darf in seinen Gesetzen mehr Rechte an eine Klasse hängen.
Beispiele:

  • 🇮🇹 Italien: Klasse B → zusätzlich 125 ccm Motorräder (nationales Privileg)
  • 🇷🇴 Rumänien: (früher) B → 4,25 t Transporter oder sogar 7,5 t in speziellen Fällen
  • 🇩🇪 Deutschland: Klasse B → durch B196-Erweiterung Motorräder bis 125 ccm

Aber: diese Extras gelten nur national

Die EU-Anerkennung bezieht sich immer nur auf die Kern-Definition der Klasse.

Ein Rumäne darf in Deutschland keine 7,5-Tonner mit B fahren → weil EU-B nur 3,5 t erlaubt.

Ein Deutscher mit B196 darf in Italien keine 125 fahren → weil die EU-Definition von B keine Motorräder enthält.

🇪🇺 Blick in die Zukunft: Kommt B196 europaweit?

Es gibt seit Jahren die Idee, eine einheitliche 125er-Erweiterung für ganz Europa einzuführen – also quasi ein „EU-B196“. Die Vorteile liegen auf der Hand: klare Regeln, weniger Verwirrung, und kein Führerschein-Mythos mehr in Italien oder Frankreich.

👉 Aber: Beschlossen ist noch nichts.

Warum?

  • Manche Länder (z. B. Südeuropa) haben traditionell niedrigere Hürden: Dort ist es völlig normal, mit einem B-Schein oder minimaler Zusatzschulung auf einen Roller oder eine 125er zu steigen.
  • Andere Länder (wie Deutschland oder Österreich) haben strengere Ansprüche und bestehen auf einer Fahrschulung – typisch deutsche Bürokratieliebe inklusive.
  • Ein EU-weiter Kompromiss ist deshalb bisher gescheitert: Würde man einheitliche Regeln einführen, müssten Länder mit lockeren Standards ihre Bürger plötzlich zu Fahrschulstunden verpflichten. Dafür fehlt aktuell die politische Bereitschaft.

👉 Kurz gesagt:
Die EU diskutiert, aber solange Deutschland auf seine Extraportion Vorschriften besteht und andere Länder keinen Grund sehen, ihre Standards anzuheben, bleibt es bei einem Flickenteppich nationaler Sonderlösungen.